Notfallsanitäter*in

Notfallsanitäter*innen sind Rettungssanitäter*innen, die über ihre allgemeinen Tätigkeiten hinausgehend auch für die Durchführung von (und Unterstützung bei) notfallmedizinischen Maßnahmen ausgebildet sind. Sie betreuen Patient*innen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden und unterstützen den Notarzt / die Notärztin.

Je nach absolvierter Ausbildungsstufe (die Ausbildung ist in verschiedenen Modulen aufgebaut) dürfen Notfallsanitäter*innen Notfallmaßnahmen selbst ergreifen, d. h. bestimmte Arzneimittel verabreichen, Venenzugänge und Infusionen legen oder intubieren. Damit führen sie Maßnahmen selbstständig durch, die sonst Ärzt*innen vorbehalten sind. Diese Notfallmaßnahmen dürfen sie dann durchführen, wenn die Gesundheit des Patienten / der Patientin unmittelbar gefährdet ist, weniger eingreifende Maßnahmen nicht ausreichen, die Maßnahme vom Arzt angeordnet wird der verständigte Arzt / die verständigte Ärztin noch nicht eingetroffen ist.

Ausbildung Notfallsanitäter*in:

Die Ausbildung zum/zur Sanitäter*in (Rettungssanitäter*in und Notfallsanitäter*in) ist im Sanitätergesetz 2002 (SanG) geregelt. Sie erfolgt innerbetrieblich durch die jeweilige Rettungsorganisation.

Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in (Modul 2) sind

  • die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in (Modul 1; siehe Sanitäter*in),
  • der Nachweis von 160 Praxisstunden im Rettungs- und Krankentransportdienst und
  • ein Eingangstest.
  • Sanitäter*innen, die nicht ehrenamtlich tätig sind, sondern die Tätigkeit als Beruf ausüben müssen außerdem ein 40-stündiges "Berufsmodul" absolvieren.

Die Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in (Modul 2) dauert insgesamt 480 Stunden, davon 160 Stunden theoretische Ausbildung, 40 Stunden Krankenhauspraktikum und 280 Stunden Rettungsdienstpraktikum.

Mehr Information zu Beruf und Ausbildung findest du beim Berufsprofil Sanitäter*in sowie im Bundesgesetzblatt über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter, BGBl. In Nr. 30/2002.

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Sonstige Berufe (Berufe mit Kurzausbildung/spezieller betrieblicher Ausbildung)

...und dort kannst du den Beruf Notfallsanitäter*in ausüben:
Bilder
  • Emergency Room: Arbeitsplatz Krankenhaus
  • Fest im Einsatz: Recht, Schutz und Sicherheit
  • Berufsgruppe:
    Gesundheit / Medizin / Pflege
  • Weitere Berufsgruppen:
    Recht / Sicherheit / Verwaltung
  • Berufstyp:
    Spezialisierung:
    Sanitäter*in