Notfallsanitäter*innen sind Rettungssanitäter*innen, die über ihre allgemeinen Tätigkeiten hinausgehend auch für die Durchführung von (und Unterstützung bei) notfallmedizinischen Maßnahmen ausgebildet sind. Sie betreuen Patient*innen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden und unterstützen den Notarzt / die Notärztin.
Je nach absolvierter Ausbildungsstufe (die Ausbildung ist in verschiedenen Modulen aufgebaut) dürfen Notfallsanitäter*innen Notfallmaßnahmen selbst ergreifen, d. h. bestimmte Arzneimittel verabreichen, Venenzugänge und Infusionen legen oder intubieren. Damit führen sie Maßnahmen selbstständig durch, die sonst Ärzt*innen vorbehalten sind. Diese Notfallmaßnahmen dürfen sie dann durchführen, wenn die Gesundheit des Patienten / der Patientin unmittelbar gefährdet ist, weniger eingreifende Maßnahmen nicht ausreichen, die Maßnahme vom Arzt angeordnet wird der verständigte Arzt / die verständigte Ärztin noch nicht eingetroffen ist.
Die Ausbildung zum/zur Sanitäter*in (Rettungssanitäter*in und Notfallsanitäter*in) ist im Sanitätergesetz 2002 (SanG) geregelt. Sie erfolgt innerbetrieblich durch die jeweilige Rettungsorganisation.
Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in (Modul 2) sind
Die Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in (Modul 2) dauert insgesamt 480 Stunden, davon 160 Stunden theoretische Ausbildung, 40 Stunden Krankenhauspraktikum und 280 Stunden Rettungsdienstpraktikum.
Mehr Information zu Beruf und Ausbildung findest du beim Berufsprofil Sanitäter*in sowie im Bundesgesetzblatt über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter, BGBl. In Nr. 30/2002.
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Sonstige Berufe (Berufe mit Kurzausbildung/spezieller betrieblicher Ausbildung)