Fahrschullehrer*innen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrer*innen neben dem praktischen auch den theoretischen Unterricht (technische Grundlagen, Verkehrsvorschriften) in der Fahrschule abhalten. Für Fahrschullehrer*innen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrbefähigungsprüfung weitgehend ident mit denen, die für Fahrlehrer*innen gelten. Sie müssen aber zusätzlich ein Reifezeugnis oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer*in während der letzten 8 Jahre, wovon mind. 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist, nachweisen können. Fahrschullehrer*innen arbeiten in Büros und Schulungsräumen von Fahrschulen, auf Übungsplätzen und im Straßenverkehr. Dort haben sie Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen, Vertreter*innen der Behörden und zu ihren Schüler*innen.
Um den Beruf Fahrschullehrer*in ausüben zu dürfen, muss ein Fahrschullehrerkurs besucht und eine behördliche Prüfung bestanden werden.
Entsprechende Kurse werden z. B. vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), dem Berufsförderungsinstitut (bfi) sowie zahlreichen privaten Anbietern (z. B. Fahrschulen) durchgeführt.
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Sonstige Berufe (Berufe mit Kurzausbildung/spezieller betrieblicher Ausbildung)