Fahrlehrer*in

Fahrlehrer*innen bringen ihren Schüler*innen das Bedienen und Fahren von Personen-, Lastkraftfahrzeugen, Motorrädern oder Sonderfahrzeugen bei. Im praktischen Unterricht (Fahrstunden) begleiten sie ihre Schüler*innen in den Ausbildungsfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Motorrad u. a.). Meist sind sie auf bestimmte Fahrzeugtypen spezialisiert. Fahrlehrer*innen arbeiten in den Büroräumen und auf den Übungsplätzen der Fahrschulen. Sie haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen, Vertreter*innen der Behörden und zu ihren Schüler*innen.

Ausbildung Fahrlehrer*in:

Über den Antrag auf Erteilung der Fahrlehrer*innenberechtigung (Lehrbefähigungsprüfung) entscheidet der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau. Die Lehrbefähigung für die in Betracht kommenden Gruppen von Fahrzeugen ist durch die bestandene Prüfung nachzuweisen.
Die Ausbildung von Fahrlehrer*innen darf nur durch Ausbildungsstätten erfolgen, die hierzu vom Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau ermächtigt worden sind. (Ausstattung, Lehrpersonal und Lehrplan müssen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit, dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen).

Für Fahrschullehrer*innen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrbefähigungsprüfung weitgehend ident mit denen, die für Fahrlehrer*innen gelten. Sie müssen aber zusätzlich ein Reifezeugnis oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer*in während der letzten 8 Jahre, wovon mind. ein Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist, nachweisen können.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahrlehrer-Prüfung sind:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • Nachweis der Lenkerberechtigung für die Gruppe von Kraftfahrzeugen, für die die Lenker*innen ausgebildet werden sollen
  • Nachweis, dass innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang solche Fahrzeuge tatsächlich gelenkt wurden
  • und keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften erfolgte

(siehe auch §§ 116-118 Kraftfahrgesetz 1967, Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, BGBl 1967/267 idF BGBl. In Nr. 116/2010).

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Sonstige Berufe (Berufe mit Kurzausbildung/spezieller betrieblicher Ausbildung)

...und dort kannst du den Beruf Fahrlehrer*in ausüben:
Ausserhofer Manuela Christina M.A. in 5630 Bad Hofgastein
Bilder
  • Abenteuer Unterricht: Lehren als Beruf
  • Kids & Teens: Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Körperliche Anforderungen

  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen

Fachkompetenz

  • didaktische Fähigkeiten
  • gute Beobachtungsgabe
  • guter Orientierungssinn
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • gute Deutschkenntnisse
  • Datensicherheit und Datenschutz

Sozialkompetenz

  • Kontaktfreude
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Motivationsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Konfliktfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Hilfsbereitschaft

Selbstkompetenz

  • Aufmerksamkeit
  • Geduld
  • Rechtsbewusstsein
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstbeherrschung
  • Sicherheitsbewusstsein

Weitere Anforderungen

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Berufsgruppe:
    Transport / Verkehr / Lager
  • Berufstyp:
    Hauptberuf