Versicherungsagent*in

Versicherungsagent*innen sind spezialisierte Versicherungsvermittler*innen, die im Auftrag einer Versicherungsgesellschaften tätig sind. Sie beraten und betreuen Versicherungsnehmer*innen für diese Versicherung. Manchmal sind sie auf bestimmte Versicherungsarten spezialisiert, häufiger bieten sie aber die gesamte Palette an möglichen Versicherungen der Gesellschaft an, für die sie tätig sind (z. B. Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung, Haushaltsversicherung, Kfz-Versicherungen). Sie betreuen und beraten sowohl Privat- als auch Unternehmenskundinnen und -kunden.
Sie sind auch für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig, vermitteln aber keine vergleichbaren Produkte für unterschiedliche Anbieter (z. B. Kfz-Versicherungen von zwei verschiedenen Versicherungen). Dieses Konkurrenzverbot wird zwischen den Versicherungsagent*innen und der Versicherungsgesellschaft in der Regel vertraglich genau definiert.

Versicherungsagent*innen besprechen mit den Versicherungsnehmer*innen deren Versicherungsbedarf, berechnen unterschiedliche Varianten für den zu versichernden Fall und erklären den Kundinnen und Kunden die Unterschiede in Kosten und Leistungen (Versicherungsschutz) für verschiedene Angebote. Sie unterstützen die Kundinnen und Kunden bei der Auswahl des optimalen Angebotes und wickeln die Vertragserstellung und den Schriftverkehr mit der Versicherungsgesellschaft ab.

Versicherungsagent*innen informieren ihre Kundinnen und Kunden über neue Produkte, Veränderungen bei bestehenden Verträgen (z. B. Wertanpassungen) und unterstützen sie bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, z. B. Abwicklung von Schadensfällen, Auszahlung von Leistungen, aber auch bei Vertragsänderungen oder -kündigungen. Sie arbeiten in Büros und direkt bei ihren Kundinnen und Kunden und sind daher viel im Außendienst unterwegs.

Versicherungsagent*innen sind selbstständig im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Versicherungsagent" tätig. Für die Berufsausübung ist keine bestimme Ausbildung, jedoch eine Befähigungsprüfung erforderlich.

Ausbildung Versicherungsagent*in:

Für die Tätigkeit als Versicherungsagent*in ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben. Sie sind häufig Quereinsteiger*innen aus anderen Berufen. Eine Ausbildung im Lehrberuf Versicherungskaufmann*frau bildet aber eine gute Grundlage für die Tätigkeit. Auch der Abschluss einer kaufmännischen Schule (z. B. Handelsakademie, Handelsschule) kann eine gute Basis für diesen Beruf sein.
Für die Berufsausübung ist jedenfalls die Ablegung einer Befähigungsprüfung erforderlich. Die hierfür erforderliche Wissensbasis wird z. B. in Seminarreihen des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) vermittelt.

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Sonstige Berufe (Berufe mit Kurzausbildung/spezieller betrieblicher Ausbildung)

...und dort kannst du den Beruf Versicherungsagent*in ausüben:
Reitsamer Christian in 5640 Bad Gastein
Schödl Eva Maria in 5640 Bad Gastein
Bilder
  • Hoch im Kurs: Arbeiten mit Zahlen - Kalkulieren, Berechnen, Programmieren
  • Nicht auf den Mund gefallen: Kommunizieren, Verhandeln und Beraten