Facharzt / Fachärztin für Gerichtsmedizin

Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Gerichtsmedizin ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Gerichtsmediziner*innen arbeiten im Auftrag von Gerichten. Sie untersuchen bei plötzlichen, natürlichen und gewaltsamen Todesfällen die Leichen und Leichenteile und stellen Identität und Todesursache fest. In strittigen Rechtsfällen nehmen sie an lebenden Personen Untersuchungen vor, etwa, wenn es um die Aufklärung von Körperverletzungen und Gesundheitsschädigungen sowie Verletzungsfolgen nach Unfällen (Rekonstruktion) geht. Sie begutachten und untersuchen Vergiftungen, die Wirkung von Alkohol und Rauschgiften, strittige Abstammungsverhältnisse und analysieren medizinische Behandlungsfehler bei Lebenden und Toten. Oft stehen sie dem Gericht als Sachverständige sowie für die Bearbeitung medizinisch-juristischer Fragen zur Verfügung.


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten findest du hier: Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen

Ausbildung Facharzt / Fachärztin für Gerichtsmedizin:

Für die Ausbildung zum Facharzt / zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin). Aufgrund des hohen Andrangs zu diesem Studium müssen Studieninteressierte vor Beginn an einem Auswahlverfahren teilnehmen. (Infos dazu findest du unter www.medizinstudieren.at.)

Nach dem Studium müssen angehende Fachärzt*innen eine neunmonatige Basisausbildung absolvieren. Daran schließt eine Sonderfach-Grundausbildung (SFG) sowie eine Sonderfach-Schwerpunktausbildung der gewünschten Fachrichtung an. Die Dauer dieser Fachausbildung variiert je nach Ausbildungsschwerpunkt. Insgesamt beträgt die Fachausbildungszeit (also OHNE Studium der Humanmedizin) mindestens 63, maximal 72 Monate.

Für mehr Infos vergleiche die Beschreibungen bei den Berufen:

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Akademische Berufe (Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen)

  • Akademische Berufe (Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen)

...und dort kannst du den Beruf Facharzt / Fachärztin für Gerichtsmedizin ausüben:
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  • Immer gefragt: Öffentlicher Dienst und Verwaltung
  • Fest im Einsatz: Recht, Schutz und Sicherheit
  • Berufsgruppe:
    Gesundheit / Medizin / Pflege
  • Weitere Berufsgruppen:
    Recht / Sicherheit / Verwaltung
  • Berufstyp:
    Spezialisierung:
    Arzt / Ärztin