Die Berufsausbildung in Obstbau und Obstverwertung bildet die Basis für den Beruf Obstbauer/Obstbäuerin.
Obstbauern und Obstbäuerinnen sind mit der Betreuung des gesamten Obstanbaus befasst. Sie legen Obstgärten an, pflanzen die Bäume, Sträucher und Stauden und veredeln, schneiden und düngen sie. Sie ernten die Früchte, sortieren, lagern und verpacken diese. Manchmal verarbeiten sie das Obst auch weiter, z. B. zu Fruchtsäften oder Most.
Die Obstbauern und -bäuerinnen hantieren mit elektrischen Scheren, Stützpfählen, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Häckselmaschinen, Erntemaschinen etc. Sie arbeiten in Betrieben des Obstbaus und der Obstverwertung als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben. Sie sind gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften tätig und haben Kontakt mit Kund*innen und Mitarbeiter*innen obstverarbeitender Betriebe.
Der Lehrberuf Obstbau und Obstverwertung ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf. Die Ausbildung unterliegt daher landesgesetzlichen Regelungen. Auch die Anrechenbarkeit der Lehrzeit in den verwandten landwirtschaftlichen Lehrberufen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.
Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:
Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:
Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
Meister*innenqualifikation:
Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:
Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:
Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)
Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Lehrberufe
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Körperliche Anforderungen
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz