Feldgemüsebau (Lehrberuf)

Die Berufsausbildung im Feldgemüsebau bildet die Basis für den Beruf Gemüsebauer / Gemüsebäuerin.

Gemüsebauern und Gemüsebäuerinnen sorgen dafür, dass wir mit gesunden Lebensmitteln versorgt werden. Sie säen, züchten und pflegen die Aussaat von Freilandgemüsepflanzen aller Art (z. B. Erbsen, Bohnen, Kraut, Kohl, Kürbis, Gurken, Salat, Spinat). Nach der Ernteeinbringung sortieren und lagern sie die verschiedenen Gemüsesorten und sorgen für die fachgerechte Kennzeichnung und Verpackung der Produkte. Im Anschluss daran transportieren sie die Güter an Groß- und Einzelhändler*innen und verkaufen sie.

Gemüsebauern und -bäuerinnen arbeiten als Selbstständige, als mithelfende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben oder sie sind in großen Gemüseanbaubetrieben beschäftigt. Sie arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen, Hilfskräften und Lagerarbeiter*innen und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

Ausbildung Feldgemüsebau (Lehrberuf):

Der Lehrberuf Feldgemüsebau ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf. Die Ausbildung unterliegt daher landesgesetzlichen Regelungen. Die Anrechenbarkeit der Lehrzeit in den verwandten landwirtschaftlichen Lehrberufen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und kann bei der jeweiligen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Kammer für Land- und Forstwirtschaft des jeweiligen Bundeslandes erfragt werden.

Für den Lehrberuf Feldgemüsebau ist derzeit keine Berufsschule eingerichtet. Es bestehen dafür Ersatzbildungsmaßnahmen.

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Lehrberufe

...und dort kannst du den Beruf Feldgemüsebau (Lehrberuf) ausüben:
Bilder
  • Open-Air: viel im Freien arbeiten
  • Der grüne Daumen: Arbeiten mit Pflanzen, Bäumen und Landschaften
  • Egge
  • Nachhaltige Landwirtschaft
  • pikieren
  • Sämling
  • Schädlinge

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Körperliche Anforderungen

  • Wetterfest
  • gute körperliche Verfassung
  • Fingerfertigkeit

Fachkompetenz

  • technisches Verständnis
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mit Pflanzen umgehen können

Sozialkompetenz

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

Selbstkompetenz

  • Umweltbewusstsein
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen

Methodenkompetenz

  • Planungsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Berufsgruppe:
    Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen
  • Weitere Berufsgruppen:
    Lebens- und Genussmittel / Ernährung
  • Berufstyp:
    Hauptberuf