Geflügelwirtschaft (Lehrberuf)

Die Berufsausbildung in Geflügelwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Geflügelbauer/Geflügelbäuerin

Geflügelbauern und -bäuerinnen sind mit Aufgaben befasst, die im Rahmen der Brut, Aufzucht und Haltung von Geflügel anfallen. Sie kontrollieren und pflegen die Geflügelbestände, füttern und tränken die Tiere. Sie kontrollieren in Eier produzierenden Betrieben z. B. die Förderbänder, die die Eier einsammeln, sortieren und verpacken. Außerdem reinigen und desinfizieren die Geflügelbauern und -bäuerinnen die technischen Anlagen und Einrichtungen, warten und kontrollieren sie. Geflügelbauern und -bäuerinnen sind gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in Geflügelzuchtbetrieben tätig. Sie haben Kontakt zu Lieferant*innen, Kund*innen und Tierärzt*innen.

Ausbildung Geflügelwirtschaft (Lehrberuf):

Der Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf. Die Ausbildung unterliegt daher landesgesetzlichen Regelungen. Auch die Anrechenbarkeit der Lehrzeit in den verwandten landwirtschaftlichen Lehrberufen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Für den Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist derzeit keine Berufsschule eingerichtet. Ersatzbildungsmaßnahmen werden an den Kursorten durchgeführt:

  • Schlierbach, OÖ
  • Hatzendorf, Stmk.
  • Edelhof, NÖ

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfunganstritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Lehrberufe

...und dort kannst du den Beruf Geflügelwirtschaft (Lehrberuf) ausüben:
Bilder
  • Cats & Co: Arbeiten mit Tieren
  • Salmonellen

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Körperliche Anforderungen

  • Wetterfest
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
  • Lärmunempfindlichkeit
  • gute Reaktionsfähigkeit

Fachkompetenz

  • technisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe
  • mit Tieren umgehen können

Sozialkompetenz

  • Kommunikationsfähigkeit

Selbstkompetenz

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Umweltbewusstsein
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein

Weitere Anforderungen

  • Hygienebewusstsein

Methodenkompetenz

  • Organisationsfähigkeit
  • Berufsgruppe:
    Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen
  • Weitere Berufsgruppen:
    Lebens- und Genussmittel / Ernährung
  • Berufstyp:
    Hauptberuf