Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) und Fußpfleger*innen (Podolog*innen) führen pflegende, gesundheitsfördernde und dekorative Behandlungen an ihren Kundinnen und Kunden durch. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht und Dekolleté, Körperteilbehandlungen, Hand- und Nagelpflege sowie das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Behandlung gehört das Make-up, z. B. Tages- und Abend-Make-up oder auch Fantasie-Make-up. Sie verwenden für ihre Arbeit verschiedene Behandlungsgeräte, Präparate und kosmetische Mittel.
In der Fußpflege behandeln sie Fußprobleme wie z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen, Hühneraugen oder eingewachsene Nägel. Sie führen Fußmassagen durch, Verabreichung Fußbädern und lackieren und gestalten Nägel nach Kundenwunsch.
Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen beurteilen die Haut ihrer Kund*innen und erkennen verschiedene Hauttypen und Hautzustände. Sie stellen Veränderungen an Gesichts- und Körperhaut oder an Füßen fest, beraten ihre Kund*innen auf Basis dieser Beurteilung über erforderlichen Pflegemaßnahmen, wählen geeignete kosmetische und pflegende Behandlungen aus und stimmen diese auf die individuellen Bedürfnisse der Kund*innen ab.
Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Kosmetik- und Fußpflegesalons, in Spas und Wellnesseinrichtungen, teilweise aber auch bei den Kundinnen und Kunden zu Hause
Der Beruf Kosmetiker*in / Fußpfleger*in kann über eine Lehrausbildung in Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf) erlernt werden. Diese Ausbildung ist ab Februar 2024 möglich.
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Körperliche Anforderungen
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz