Masseur*innen führen zur Erhaltung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken verschiedene Arten von Massagen durch. Sie arbeiten mit bloßen Händen unter Einsatz verschiedener Massagetechniken am Körper ihrer Kundinnen und Kunden. Durch Wärme- und Wasserbehandlungen, Bestrahlungen und Schlammpackungen setzen sie außerdem Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung. Sie arbeiten mit verschiedenen medizinischen und therapeutischen Fachkräften wie z. B. Physiotherapeut*innen, Heilmasseur*innen sowie mit Ärztinnen/Ärzten zusammen.
Hinweis: Gewerbliche Masseurinnen und Masseure dürfen nur Massagen an gesunden Menschen durchführen, nicht zu medizinischen Zwecken oder Heilzwecken. Dazu ist eine Ausbildung bzw. Aufschulung zum*zur Medizinischen Masseur*in bzw. Heilmasseur*in erforderlich.
WICHTIG: Gemäß der Rechtsvorschrift für Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche sind Masseurarbeiten am menschlichen Körper erst für Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr erlaubt (vgl. KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, §7 Ziffer 20).
Allerdings kann gemäß Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 2.8.2007 die Ausbildung im Lehrberuf Masseur*in auch bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres begonnen werden, wenn vor Vollendung des 17. Lebensjahrs nur Teilkörpermassagen durchgeführt werden (z. B. Nacken- und Fußreflexzonenmassagen).
Genauere Informationen dazu erteilen die Lehrlingsstellen des jeweiligen Bundeslandes: Kontaktdaten Lehrlingsstellen
Die Ausbildung zum/zur Masseur*in kann - zusätzlich zur Lehrausbildung - auch über Lehrgänge von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI und andere Institute) absolviert werden. Wer den Beruf als gewerbliche*r Masseur*in selbstständig ausüben will, muss eine Befähigungsprüfung über alle sechs klassischen Massagetechniken ablegen.
Für Gewerbliche Masseur*innen besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum/zur Medizinische*r Masseur*in und in der Folge zur Heilmasseur*in.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
Weitere Ausbildungsinhalte sind:
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Körperliche Anforderungen
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz