Forstwirt*in

Forstwirt*innen planen, organisieren und überwachen Maßnahmen zur Wiederbepflanzung (Aufforstung), Begrünung und Erhaltung von Waldflächen. In der Forstverwaltung planen und organisieren sie die Baumpflanzung und -schlägerung, die Jagdwirtschaft, den forstwirtschaftlichen Wege- und Straßenbau und die Lawinen- und Wildbachverbauung. Sie teilen Mitarbeiter*innen (z. B. Forstwarte, Forstfacharbeiter*innen) und Hilfskräfte ein und überwachen die Durchführung aller forstwirtschaftlichen Arbeiten. Sie arbeiten mit Forstfacharbeiter*innen, Forstwart*innen, Förster*innen, Landwirt*innen, Tierärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Behörden zusammen.

Ausbildung Forstwirt*in:

Für den Beruf Forstwirt*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit dementsprechendem Schwerpunkt (z. B. Forstfachschule oder Höhere Lehranstalt) oder der Abschluss einer Ausbildung im Lehrberuf Forstwirtschaft (Lehrberuf) erforderlich.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Berufe mit schulischer (Fach-)ausbildung (AHS, BMS, BHS, Kollegs und andere)

  • Akademische Berufe (Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen)

...und dort kannst du den Beruf Forstwirt*in ausüben:
Bilder
  • Open-Air: viel im Freien arbeiten
  • Der grüne Daumen: Arbeiten mit Pflanzen, Bäumen und Landschaften
  • Aufforstung
  • Bannwald
  • Bestellungspflicht
  • Durchforstung
  • Forstgesetz
  • Harvester
  • Holzbringung
  • Jungwaldschutz
  • Monokultur
  • ÖPUL
  • Wildverbiss

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Körperliche Anforderungen

  • Wetterfest
  • Kraft
  • gute körperliche Verfassung

Fachkompetenz

  • technisches Verständnis
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • kaufmännisches Verständnis
  • guter Orientierungssinn
  • mit Pflanzen umgehen können
  • mit Tieren umgehen können

Sozialkompetenz

  • Kontaktfreude
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick
  • Motivationsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Selbstkompetenz

  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Umweltbewusstsein
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstmotivation
  • Naturliebe

Weitere Anforderungen

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

Methodenkompetenz

  • Koordinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Berufsgruppe:
    Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen
  • Berufstyp:
    Hauptberuf