Forstwirtschaft (Lehrberuf)

Die Berufsausbildung in Forstwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Forstwirt*in.

Forstwirte und Forstwirtinnen unterstützen die Förster*innen bei der Aufforstung des Waldes, der Waldpflege und der Holzernte. Sie reparieren und warten die Arbeitsgeräte und bauen Forststraßen und halten diese instand. Außerdem stellen Forstwirte und Forstwirtinnen einfache Holzbauten wie Hochstände oder Futterkrippen her. Sie verwenden und transportieren das Holz mit Spezialschleppern. Forstwirte und Forstwirtinnen arbeiten in Forstbetrieben (z. B. den Bundesforsten) gemeinsam im Team mit Berufskolleg*innen im Bereich Land- und Forstwirtschaft. Sie halten sich bei ihrer Arbeit vorwiegend im Freien (Wald) auf.

Ausbildung Forstwirtschaft (Lehrberuf):

Der Lehrberuf Forstwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf. Die Ausbildung unterliegt daher landesgesetzlichen Regelungen. Auch die Anrechenbarkeit der Lehrzeit in den verwandten landwirtschaftlichen Lehrberufen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Lehrberufe

...und dort kannst du den Beruf Forstwirtschaft (Lehrberuf) ausüben:
Bilder
  • Open-Air: viel im Freien arbeiten
  • Der grüne Daumen: Arbeiten mit Pflanzen, Bäumen und Landschaften
  • Aufforstung
  • Bannwald
  • Bestellungspflicht
  • Botanik
  • Durchforstung
  • Ertragswald
  • Forstgesetz
  • Forwarder
  • Harvester
  • Holzbringung
  • Jungwaldschutz
  • Monokultur
  • Rodung

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Körperliche Anforderungen

  • Wetterfest
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Trittsicherheit

Fachkompetenz

  • technisches Verständnis
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • guter Orientierungssinn
  • mit Pflanzen umgehen können
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • Datensicherheit und Datenschutz

Sozialkompetenz

  • Kommunikationsfähigkeit

Selbstkompetenz

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Umweltbewusstsein
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Naturliebe

Weitere Anforderungen

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

Methodenkompetenz

  • Problemlösungsfähigkeit
  • Berufsgruppe:
    Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen
  • Berufstyp:
    Hauptberuf