Patentanwalt / Patentanwältin

Patentanwält*innen sorgen dafür, dass neu entwickelte Produkte oder Verfahren rechtlich geschützt werden und dadurch nicht willkürlich von Mitbewerber*innen kopiert oder genutzt werden können. Sie beraten ihre Auftraggeber*innen über den gewerblichen Rechtsschutz (Patent-, Muster-, Marken-, Gebrauchsmusterschutz usw.), verfassen Patentanmeldungen, Gutachten und Lizenzverträge und vertreten die Patentinhaber*innen vor Gericht. Sie recherchieren, ob mit Neuentwicklungen bestehende Rechte anderer verletzt werden, und überwachen die Einhaltung der eigenen Schutzrechte.

Patentanwält*innen sind akademisch ausgebildete Techniker*innen oder Chemiker*innen, die durch ihre juristische Zusatzausbildung nicht nur das technische Verständnis für Neuentwicklungen mitbringen, sondern auch Spezialist*innen für alle Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes sind. Sie arbeiten im Team mit Kolleg*innen, Jurist*innen anderer Fachbereiche und mit den Forscher*innen und Entwickler*innen in den Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Ausbildung Patentanwalt / Patentanwältin:

Die Ausbildung zum Patentanwalt / zur Patentanwältin umfasst einen theoretischen Teil, einen Praxisteil und eine Abschlussprüfung:

Studium:
Die Zulassung zum praktischen Teil der Ausbildung als Patentanwaltsanwärter*in erfordert die Vollendung eines technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiums an einer inländischen Universität oder Nostrifizierung eines entsprechenden ausländischen akademischen Grades.

Praxiszeit:
Angehende Patentanwalt*innen haben eine mindestens vierjährige tatsächliche Verwendung in Normalarbeitszeit als Patentanwaltsanwärter*in bei einem eingetragenen Patentanwalt / einer eingetragenen Patentanwältin zu absolvieren. Für ehemalige Mitglieder des Patentamtes, für Ziviltechniker*innen und für langjährige Patentsachbearbeiter*innen aus Industriepatentabteilungen gibt es Sonderregelungen.

juristische Studien:
Außerdem müssen Lehrveranstaltungen des österreichischen Rechts an einer Universität im Umfang von zumindest 60 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden.

Patentanwaltsprüfung:
Nach Abschluss der Praxiszeit ist die Patentanwaltsprüfung abzulegen. Diese Prüfung ist vor einer gemischten Prüfungskommission aus Mitgliedern des Patentamtes und der Patentanwaltschaft abzulegen und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüfung kann in Wien oder in München (für europäisches Patentrecht) abgelegt werden.

Nach bestandener Prüfung kann die Eintragung in die Liste der Patentanwält*innen erwirkt werden.

Weitere Informationen liefert die Österreichische Patentanwaltskammer.

Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:

  • Akademische Berufe (Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen)

...und dort kannst du den Beruf Patentanwalt / Patentanwältin ausüben:
Bilder
  • Daniel/a Düsentrieb: in der Welt der technischen Konstruktion
  • Nicht auf den Mund gefallen: Kommunizieren, Verhandeln und Beraten
  • Innovationsmanagement
  • Lizenz
  • Marke
  • Open Innovation
  • Patent
  • Schutzzertifikat (SPC)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Fachkompetenz

  • technisches Verständnis
  • wirtschaftliches Verständnis
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Deutschkenntnisse
  • Datensicherheit und Datenschutz

Sozialkompetenz

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick
  • Durchsetzungsvermögen
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

Selbstkompetenz

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Rechtsbewusstsein
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Verschwiegenheit / Diskretion
  • Zielstrebigkeit
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

Weitere Anforderungen

  • gepflegtes Erscheinungsbild

Methodenkompetenz

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Koordinationsfähigkeit
  • komplexes / vernetztes Denken
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • unternehmerisches Denken
  • Berufsgruppe:
    Recht / Sicherheit / Verwaltung
  • Berufstyp:
    Hauptberuf