Gerichtsvollzieher*innen nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Objekten (wie z. B. Fernseher, Möbel, Schmuck-, Dekor- und Kunstgegenständen) vor. Sie bewirken aufgrund einer gerichtlichen und ausführbaren Entscheidung den Ausgleich von offenen Forderungen von Gläubiger*innen. Gerichtsvollzieher*innen sind Vollziehungs- und Zustellungsbeamt*innen der Gerichte, deren Amtshandlungen gesetzlich genau in der Exekutionsordnung geregelt sind. Gerichtsvollzieher*in arbeiten in Bezirksgerichten und stehen in engem Kontakt mit Jurist*innen, Richter*innen, Gläubiger*innen und Schuldner*innen.
Die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher*in erfolgt amtsintern. Sie unterteilt sich in die Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v4) und in die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v3).
Bewerber*innen müssen vor der Zulassung zur Grundausbildung für Gerichtsvollzieher*innen
erfolgreich absolviert haben.
Die amtsinterne Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst umfasst
Daran anschließend erfolgt die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst. Diese umfasst
Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.
Weitere Informationen:
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Sonstige Berufe (Berufe mit Kurzausbildung/spezieller betrieblicher Ausbildung)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz