Staatsanwält*innen vertreten die staatliche Anklagebehörde, d. h. sie prüfen und beurteilen, ob Delikte strafrechtlich zu verfolgen sind. Zur Feststellung des Sachverhaltes einer strafbaren Handlung führen sie in Zusammenarbeit mit der Polizei und Haftrichter*innen Ermittlungsverfahren durch. Sie stellen Strafanträge, erheben öffentliche Anklage vor Gericht und sind in Strafprozessen als Anklagevertreter*in im Namen der Republik Österreich tätig. Sie stehen bei ihrer Arbeit in Kontakt zu Berufskolleg*innen in den Bereichen Recht und Sicherheit (z. B. Rechtsanwält*innen, Richter*innen, Exekutivbediensteten im Polizeidienst).
Studium:
Die Ausübung der klassischen Rechtsberufe (Richter*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in) erfordert die Absolvierung eines Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften.
Achtung: Der Abschluss von Bachelorstudien wie z. B. Wirtschaftsrecht berechtigt derzeit nicht zum Zugang zu den klassischen Rechtsberufen. Dazu wird der Abschluss eines Master- oder Diplomstudiums vorausgesetzt.
Gerichtspraxis:
Im Anschluss an das Studium erfordern diese Berufe eine Gerichtspraxis als Rechtspraktikant*in von regulär sieben Monaten. Die Tätigkeit erfolgt in den Bereichen des Straf- und Zivilrechts. Sie umfasst unter anderem Judikatur- und Literaturrecherchen, Vorbereitung von Verhandlungen, Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen und wird durch Kurse und Seminare ergänzt.
Richteramtsanwärter*in:
Künftige Staatsanwält*innen und Richter*innen müssen darauffolgend einen richterlichen Vorbereitungsdienst als Richteramtsanwärter*in leisten. Dazu ist am Beginn der Gerichtspraxis ein entsprechender Übernahmeantrag zu stellen. Die Auswahl der Kandidat*innen erfolgt in einem mehrstufigen Aufnahmeverfahren. Dieses besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen, einem psychologischen Eignungstest und einem Aufnahmegespräch ("Hearing") vor den Personalsenaten des jeweiligen Oberlandesgerichtes.
Der richterliche Vorbereitungsdienst dauert vier Jahre, wobei die Gerichtspraxis angerechnet wird. Im Rahmen dieser Ausbildung durchlaufen die Richteramtsanwärter*innen alle gerichtlichen Abteilungen bei Staatsanwaltschaften, besuchen fachspezifische Ausbildungsseminare und absolvieren die Richteramtsprüfung.
Die bestandene Richteramtsprüfung befähigt Richteramtsanwärter*innen dazu, sich um eine Planstelle bei einer Staatsanwaltschaft oder als Richter*in zu bewerben.
Weitere Informationen:
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Akademische Berufe (Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz