Richter*innen leiten Gerichtsverhandlungen und fällen Urteile. Sie sorgen für die Rechtsprechung in den Bereichen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Richter*innen arbeiten an ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten. Sie arbeiten unabhängig, eigenständig und eigenverantwortlich und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen und verschiedenen juristischen Fachkräften, z. B. mit Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen, Gerichtsvollzieher*innen oder Diplomrechtspfleger*innen.
Studium:
Die Ausübung der klassischen Rechtsberufe (Richter*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in) erfordert die Absolvierung eines Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften.
Achtung: Der Abschluss von Bachelorstudien wie z. B. Wirtschaftsrecht berechtigt derzeit nicht zum Zugang zu den klassischen Rechtsberufen. Dazu wird der Abschluss eines Master- oder Diplomstudiums vorausgesetzt.
Gerichtspraxis:
Im Anschluss an das Studium erfordern diese Berufe eine Gerichtspraxis als Rechtspraktikant*in von regulär sieben Monaten. Die Tätigkeit erfolgt in den Bereichen des Straf- und Zivilrechts. Sie umfasst unter anderem Judikatur- und Literaturrecherchen, Vorbereitung von Verhandlungen, Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen und wird durch Kurse und Seminare ergänzt.
Richteramtsanwärter*in:
Künftige Richter*innen und Staatsanwält*innen müssen darauffolgend einen richterlichen Vorbereitungsdienst als Richteramtsanwärter*in leisten. Dazu ist am Beginn der Gerichtspraxis ein entsprechender Übernahmeantrag zu stellen. Die Auswahl der Kandidat*innen erfolgt in einem mehrstufigen Aufnahmeverfahren. Dieses besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen, einem psychologischen Eignungstest und einem Aufnahmegespräch ("Hearing") vor den Personalsenaten des jeweiligen Oberlandesgerichtes.
Der richterliche Vorbereitungsdienst dauert vier Jahre, wobei die Gerichtspraxis angerechnet wird. Im Rahmen dieser Ausbildung durchlaufen die Richteramtsanwärter*innen alle gerichtlichen Abteilungen bei Staatsanwaltschaften, besuchen fachspezifische Ausbildungsseminare und absolvieren die Richteramtsprüfung.
Die bestandene Richteramtsprüfung befähigt Richteramtsanwärter*innen dazu, sich um eine Planstelle als Richter*in oder bei einer Staatsanwaltschaft zu bewerben.
Weitere Informationen:
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Akademische Berufe (Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz