Rechtswissenschafter*innen befassen sich im akademisch-wissenschaftlichen Bereich mit allen Aspekten des Rechts (z. B. Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Umweltrecht). Wie Jurist*innen haben sie ein Studium der Rechtswissenschaften/Jus abgeschlossen, arbeiten aber vorwiegend in der Forschung und Lehre an Universitäten und rechtswissenschaftlichen Instituten, während Jurist*innen als Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Berater*innen oder in vielfältigen anderen Rollen in der Praxis tätig sind.
Rechtswissenschafter*innen sind meist auf ein bestimmtes juristisches Gebiet spezialisiert, z. B. Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht, Menschenrecht, international vergleichende Rechtswissenschaft und dergleichen. Sie arbeiten sowohl eigenständig aus auch im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Studierenden.
Der Beruf Rechtswissenschafter*in erfordert – wie auch die klassischen Rechtsberufe (Richter*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in) – die Absolvierung eines Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften.
Weitere Informationen:
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Akademische Berufe (Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz