Obduktionsassistent*innen arbeiten in den pathologischen Abteilungen von Krankenhäusern und Kliniken, wo sie sich um verstorbene Patient*innen kümmern. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Assistenz bei Leichenöffnungen nach ärztlicher Anordnung unter Aufsicht von Patholog*innen, das sind Fachärzt*innen, die Todesursachen suchen und feststellen, im Rahmen von medizinisch-anatomischen und gerichtsmedizinischen Obduktionen, Autopsien und Sektionen.
Obduktionsassistent*innen bringen Verstorbene von Zimmern, Operationssälen oder Seziersälen in besondere Kühlräume und bereiten sie zur Bestattung vor, d. h. sie waschen und rasieren sie und kleiden sie an. Sie arbeiten im Team mit Vorgesetzten und Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu den medizinischen Fachkräften im Labor sowie zum Stationspersonal diverser Abteilungen.
Die Ausbildung zur Obduktionsassistenz (früher Prosekturgehilf*in) ist eine der acht Medizinische Assistenz-Ausbildungen gemäß dem Medizinische-Assistenzberufe-Gesetz (BGBl I / Nr. 89/2012).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
Die Ausbildung zur Obduktionsassistenz dauert mindestens 650 Stunden und wird dual, das heißt sowohl praktisch als auch theoretisch, abgehalten. Dabei muss der praktische Teil mindestens die Hälfte und der theoretische Teil mindestens ein Drittel der gesamten Ausbildungszeit umfassen. Die Medizinische Assistenz-Ausbildungen erfolgen an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem entsprechenden Lehrgang einer Bildungseinrichtung wie z. B. dem Berufsförderungsinstitut (BFI) oder dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).
Zu den acht Medizinische Assistenz-Ausbildungen zählen Desinfektionsassistent*in, Gipsassistent*in, Laborassistent*in (medizinisch), Obduktionsassistent*in, Operationsassistent*in, Ordinationsassistent*in, Röntgenassistent*in und Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA).
Hinweis für Personen, die ihre berufliche Erstausbildung absolvieren:
Eine Person, die bisher noch keine Berufsausbildung (z. B. Schule, Lehre) absolviert hat, kann NUR die Gesamtausbildung zur Medizinischen Fachassistenz absolvieren oder die Ausbildung zur Ordinationsassistenz im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses bei einem Arzt / einer Ärztin oder Ambulatorium beginnen. Eine Ausbildung in anderen einzelnen Assistenzberufen ist für diese Personen nicht möglich.
Die Ausbildung zur Medizinischen Fachassistenz kann auf drei Wegen erfolgen:
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Sonstige Berufe (Berufe mit Kurzausbildung/spezieller betrieblicher Ausbildung)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Körperliche Anforderungen
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz