Operationstechnische Assistent*innen (OTA) betreuen und versorgen Patienten und Patientinnen vor, während und nach operativen Eingriffen und assistieren Ärztinnen und Ärzten während der Operation. Vor der Operation legen sie die sterilisierten Instrumente (z. B. Messer, Skalpelle, Scheren und Zangen) bereit und sorgen für die richtige Positionierung und Lagerung der Patientin bzw. des Patienten. Während der Operation reichen sie den Ärzt*innen (Chirurgen und Chirurginnen) Instrumente und Materialien und unterstützen sie mit einfachen Handgriffen. Nach der Operation führen sie den Patienten bzw. die Patientin aus dem Operationssaal, reinigen und sterilisieren die technischen Geräte und Instrumente und dokumentieren den Operationsablauf.
Operationstechnische Assistent*innen arbeiten in Operationssälen, Sterilisationsräumen, Aufwachräumen und Patient*innenzimmern in Krankenanstalten, in Notfallambulanzen, der Endoskopie, aber auch freiberuflichen Arztpraxen oder Gruppenpraxen sowie in Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte (AEMP). Sie arbeiten im Team mit Vorgesetzten und Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu ihren Patienten und Patientinnen sowie zu Pflegekräften und Fachkräften aus anderen medizinischen Bereichen.
Die Ausbildung zum*r Operationstechnischen Assistenten bzw. Assistentin (OTA) wird seit Herbst 2022 an mehreren Standorten in Österreich angeboten. Die Ausbildung wurde an Schulen für medizinische Assistenzberufe sowie Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege eingerichtet. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Davon entfallen 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit einer Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen.
Die Ausbildung zum*r Operationstechnischen Assistenten bzw. Assistentin bildet eine Alternative zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich, die hinsichtlich ihres Einsatzes und Tätigkeitsbereichs im OP-Setting gleichgestellt ist.
Nach dem ersten Ausbildungsjahr zur Operationstechnischen Assistenz ist eine Berufsberechtigung im medizinischen Assistenzberuf Operationsassistent*in möglich. Umgekehrt können Operationsassistent*innen unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz aufgenommen werden.
Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur OTA im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.
Die Regelungen über die Ausbildung und den Beruf der Operationstechnischen Assistenz werden im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Allerdings handelt es sich bei der Operationstechnischen Assistenz nicht um einen medizinischen Assistenzberuf im engeren Sinn (siehe z. B. Operationsassistent*in).
Detaillierte Informationen zur Ausbildung und zum Berufsbild findest du im Gesetzestext BGBl II Nr. 15/2022
Wichtige Ausbildungsinhalte:
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Sonstige Berufe (Berufe mit Kurzausbildung/spezieller betrieblicher Ausbildung)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Körperliche Anforderungen
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz