Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) sind ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe oder Lehrer*in für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Religion. Sie unterrichten das Fach Religion, je nach ihrer Ausbildung, an Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe bis zur 9. Schulstufe. Sie lehren den Gegenstand entsprechend den Lehrplänen des jeweiligen Schultyps und ihrer Religion bzw. Konfession. In ihrem Unterricht vermitteln Religionslehrer*innen die grundlegenden Inhalte der eigenen Religion bzw. Konfession, der Weltreligionen aber auch allgemein ethische Grundsätze sowie sozialkritische Inhalte. Sie arbeiten eng mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt zu Kolleg*innen, aber auch zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen.
Für das Lehramt für Religion ist seit dem Wintersemester 2015/2016 ein Studium Lehramt für die Primarstufe bzw. Lehramt für die Sekundarstufe erforderlich. Dieses umfasst ein Bachelorstudium im Ausmaß von 240 ECTS (8 Semester) und ein Masterstudium im Umfang von 60 ECTS (2 Semester). Zwischen dem Bachelor- und Masterstudium ist ein sogenanntes "Induktionsjahr" vorgesehen, in dem die Lehrkräfte bereits Dienstnehmer*innen einer Schule sind. Sie können berufsbegleitend mit dem Masterstudium beginnen. Alternativ kann aber auch direkt anschließend an das Bachelorstudium in Vollzeit mit dem Masterstudium begonnen werden.
Religionslehrer*innen (Pflichtschulen) sind somit immer auch ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe. Für die Ausbildung zur Religionslehrer*in (Pflichtschulen) muss im Studium der Schwerpunkt Religion gewählt werden.
In der Religionspädagogik für die Sekundarstufe besteht die Möglichkeit der Spezialisierung auf „Vertiefende Religionspädagogik für die Primarstufe“. Damit erwerben die Studierenden neben der Lehrberechtigung für die Sekundarstufe zusätzlich die Berechtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts in der Primarstufe. Mit dem Unterrichtsfach Religion und der Spezialisierung Religion können Absolventinnen und Absolventen somit an allen Schultypen und in allen Schulstufen Religion zu unterrichten.
Das Unterrichtsfach Religion für die Primar- und Sekundarstufe wird in der Regel an Religionspädagogischen Hochschulen angeboten. Die Angebote der Konfessionen variieren je nach Ausbildungsstandort.
Die Lehramtsstudien werden in Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen (PH) und Universitäten angeboten, wobei zumindest für das Masterstudium für die Sekundarstufe eine Kooperation mit einer Universität verpflichtend ist.
Die Ausgestaltung der Kooperationen zwischen PHs und Universitäten ist in den verschiedenen Regionen Österreichs unterschiedlich geregelt.
Zur Organisation der Kooperationen zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten wurden vier Entwicklungsverbünde eingerichtet:
Ausführliche Informationen zur Zulassung zum Lehramtsstudium und eine Anmeldemöglichkeit findest du unter www.zulassunglehramt.at
Für Religionslehrer*innen anderer Religionen (Islam, Judentum) gibt es andere Zugangswege und Ausbildungsmöglichkeiten. Auskunft dazu geben die jeweiligen Glaubensgemeinschaften.
Für diesen Beruf gibt es folgende Bildungswege:
Akademische Berufe (Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogische Hochschulen)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Körperliche Anforderungen
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
Weitere Anforderungen
Methodenkompetenz